Die neuen Regelungen für Bürgertests

Seit 25. November 2022 – eingeschränkte Bürgertestung

Auf eine kostenlose Bürgertestung haben nur noch folgende Personen Anspruch:

  • Menschen und deren Besucher in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe etc.
  • Menschen mit Behinderung („Persönliches Budget nach Paragraf 29 SGB IX“)
  • Pflegende nach Paragraf 19 SGB XI (z.B. pflegende Angehörige)

Die Bürgertests mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro sind zum 25. November vollständig entfallen.