Seit 25. November 2022 – eingeschränkte Bürgertestung
Auf eine kostenlose Bürgertestung haben nur noch folgende Personen Anspruch:
- Menschen und deren Besucher in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe etc.
- Menschen mit Behinderung („Persönliches Budget nach Paragraf 29 SGB IX“)
- Pflegende nach Paragraf 19 SGB XI (z.B. pflegende Angehörige)
Die Bürgertests mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro sind zum 25. November vollständig entfallen.